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   BSG, 25.11.1966 - 7 RAr 1/65   

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https://dejure.org/1966,9587
BSG, 25.11.1966 - 7 RAr 1/65 (https://dejure.org/1966,9587)
BSG, Entscheidung vom 25.11.1966 - 7 RAr 1/65 (https://dejure.org/1966,9587)
BSG, Entscheidung vom 25. November 1966 - 7 RAr 1/65 (https://dejure.org/1966,9587)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BSG, 14.12.1955 - 7 RAr 69/55
    Auszug aus BSG, 25.11.1966 - 7 RAr 1/65
    Die nach 5 162 Abs° 1 Nr" 1 SGG zugelassene Revision der Beklagten ist begründet" Das LSG hat zutreffend angenommen, daß eine rechtswirksame Zulassung der Berufung vorliegto Zwar hat das Bundessozialgericht (BSG) schon mehrfach entschieden, es genüge für die Eröffnung deererufungsmöglichkeit nach 5 150 SGG nicht, wenn das SG, ohne eine Entscheidung über die Zulassung zu tref= fen, in der Rechtsmittelbelehrung nur allgemein darauf hin= gewissen hat, daß "die Entscheidung mit der Berufung angefochten werden kann" (BSG 2, 121, 125; 4, 261, 265; 8, 155, 137)° Im vorliegenden Fall hat das SG jedoch in dem die Rechtsmittelbelehrung einleitenden Satz ausdrücklich $ 150 Abs° 1 SGG(gemeint ist offenbar @150 Nr, 1) zitiert und hervorgehoben, die Berufung werde nach dieser Vorschrift zugelassen° Es hat damit im Urteil erkennbar zum Ausdruck gebracht, daß es die - an sich nach @ lüh Abs, 1 SGGausgeschlossene - Berufung wegen der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache zulassen will° Das 800 schreibt nicht vor, in welcher Form und an welcher Stelle im Urteil die Zulassung einer an sich nach den @@14% bis 149 SGG ausgeschlos- Berufung auszusprechen ist° Entscheidend ist, daß senen.
  • BSG, 29.07.1958 - 1 RA 109/57
    Auszug aus BSG, 25.11.1966 - 7 RAr 1/65
    des BSG (BSG 8, 24, 30) kommt indessen die Verlängerung der Revisionsbegründungsfrist auch dem Revisionsbeklagten (Klägerin) zugute° Dies entspricht zudem der im Zivilprozeßverfahren fast einhellig vertretenen Meinung (Rosenberg, Lehrbuch des Deutschen Zivilprozeßrechts, 9° Aufl. 1961 S" 708; Stein/Jonas/Schönke, Komm. 2. ZPO, Anm. I, 3 zu % 556; Wieczorek, Komm. 2. ZPO, Bd" III, 1957, Anm. B III a 1 zu @ 556)° Die Anschlußrevision der Klägerin ist also fristgerecht eingelegt.
  • BSG, 27.10.1965 - 7 RAr 14/65

    Arbeitsausfall im Baugewerbe - Anforderungen an einen Arbeitsausfall - Zwingende

    Auszug aus BSG, 25.11.1966 - 7 RAr 1/65
    Die Beteiligten streiten im vorliegenden Fall darüber, ob die betrieblichen Voraussetzungen des @ 143 e AVAVG vorliegen° Nach @ iA} e Abs" 1 Nr° 1 AVAVG wird Schlechtwettergeld nur gewährt, wenn der Arbeitsausfall auschließlich durch witterungsbedingte Gründe verursacht ist" Zwingende witterungsbedingte Gründe liegen nach Abso 2 dieser Vorschrift dann vor, "wenn atmosphärische Einwirkungen (Regen, Schnee, Frost usw ) oder deren Folgewirkungen so stark und nachhaltig sind, daß die Fortführung der Arbeit technisch unmöglich ist oder den Arbeitnehmern nicht zugemutet werden kann", Wie der erkennende Senat bereits in seiner Entscheidung vom 27, Oktober 1965 (BSG 24, 58) ausgeführt hat, ergibt sich sowohl aus der Vorschrift des % ih} e Abs, 2 AVAVG als auch aus @ 1A5 f AVAVG, daß der Begriff des Arbeitsausfalls den Beginn der Arbeit auf der Baustelle voraussetzt° Das Gesetz spricht davon, daß die "Fortführung" der Arbeit unmöglich sein muß, Danach kann nur dann ein Arbeitsausfall aus witterungsbedingten Gründen im Sinne des 5 145 e AVAVG vorliegen, wenn der Betrieb die notwendigen technischen und organisatorischen Vorbereitungen getroffen hat, um unmittelbar im Anschluß daran mit der Ausführung der Arbeiten auf der Baustelle beginnen, Ist diesen vorbereitenden Tätige zu mit.
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